Ausfuhrbeschränkungen

Das sogenannte ``Wassenaar Abkommen''stuft starke Kryptographie als Kriegswaffe ein und sieht vor, daß seine 33 Mitgliedsstaaten (zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört) die Ausfuhr von kryptographischen Produkten mit einer Schlüssellänge von mehr als 64 Bit kontrollieren. [1] Der Export kryptographischer und kryptanalytischer Technologien unterliegt zwar prinzipiell nach §§ 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 AWG einem Genehmigungsvorbehalt, aber kryptographische Produkte, die frei auf dem Massenmarkt erhältlich sind, können gegenwärtig ohne Genehmigung aus der Bundesrepublik ausgeführt werden.

Fußnoten

[1]

In den USA beispielsweise unterliegen kryptographische Produkte strengen Ausfuhrbestimmungen, die sich erst allmählich - unter wirtschaftlichem und wissenschaftlichen Druck - zu lockern scheinen.