1 Definitionen
Im Sinne dieser Lieferbedingungen sind
1.1 Verlag: die Nicolaus Millin
Verlag GmbH.
1.2 Kaufmann: jede
natürliche oder juristische Person, die ein Handelsgewerbe
betreibt.
1.3 Verbraucher: jede
natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
1.4 Unternehmer: eine
natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung
ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
2 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Lieferbedingungen gelten für
alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages an den Besteller
ausschließlich. Sie gelten auch für alle
künftigen
Geschäftsbeziehungen des Verlages mit dem Besteller.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verlag
hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Die
Lieferbedingungen des Verlages gelten auch dann, wenn dieser in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Lieferbedingungen
abweichenden Bedingungen des Bestellers Lieferungen an diesen
vorbehaltlos ausführt.
3 Bestellungen
Bestellungen gelten erst mit der
Auftragsbestätigung als
angenommen. Diese erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der
Rechnungsstellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab dem
Datum seiner Bestellung gebunden.
4 Zahlung
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage
nach
Rechnungsdatum netto in voller Höhe zur Zahlung in Euro
fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder wird dem
Verlag
nach Entgegennahme der Bestellung eine Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so ist
er
berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen
Erfüllung der offenen Verbindlichkeiten zu verweigern oder nur
gegen Vorkasse auszuführen. Ferner werden alle offenen
Forderungen
ohne Rücksicht auf vorher eingeräumte Zahlungsziele
sofort
fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verlag
berechtigt,
Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und
Mahnkosten
zu fordern. Der Verlag behält sich vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen. Besteller, mit denen der Verlag keine
regelmäßigen Geschäftsbeziehungen
unterhält,
können gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert werden. Zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt,
wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt,
unbestritten
oder anerkannt ist.
5 Lieferung, Gefahrübergang, Versandkosten
Der maßgebliche Zeitpunkt für den
Beginn
vereinbarter Lieferfristen ist der Vertragsschluß. Die
Fristen
sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versendet oder dem
Kunden die Versandbereitschaft bzw. Möglichkeit zur Abholung
mitgeteilt wurde. Soweit nicht abweichend geregelt, bestimmt der Verlag
die Versandart. Für Bestellungen, die einen Direktversand an
Kunden vorschreiben, müssen die erforderlichen Versandpapiere
zur
Verfügung gestellt werden. Für diese Direktsendung
berechnet
der Verlag eine Bearbeitungsgebühr von € 1,50 zzgl.
USt. Bei
Neuerscheinungen und neuen Auflagen kann der Verlag einen verbindlichen
Liefertermin nicht zusichern. Der Verlag behält sich
Änderungen fest vereinbarter Preise wegen Umfangserweiterungen
und
Kostensteigerungen vor, wenn zwischen Bestellung und vereinbartem
Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Soweit erforderlich, kann die
Auslieferung in Teillieferungen vorgenommen werden. Nicht sofort
ausführbare Bestellungen werden vorgemerkt, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der
Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung
der Ware an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person
oder Anstalt auf den Besteller über, wenn dieser Unternehmer
ist;
dies gilt auch beim Transport durch den Verlag. Der Übergabe
steht
es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. Die
Versandkosten trägt der Besteller.
6 Mängelrüge,
Gewährleistungsfrist
6.1 Ist der Besteller Verbraucher, so
hat er dem Verlag
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen
ab
Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige zur Fristwahrung ausreicht.
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach der Ablieferung
durch
den Verlag, soweit dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein
Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterläßt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die
Ware als
genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt,
der
bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später
ein
solcher Mangel, so muß der Unternehmer die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels machen.
6.2 Erfolgt die
Mängelanzeige durch den Besteller
nicht rechtzeitig, ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des
betreffenden
Mangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verlag den Mangel
arglistig verschwiegen hat. Der Besteller trägt die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
6.3 Ist der Besteller Unternehmer, so
verjähren
seine Gewährleistungsrechte gegen über dem Verlag in
einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei
grobem Verschulden des Verlags, bei Fehlen garantierter Eigenschaften
oder arglistigem Verschweigen des Mangels sowie im Falle einer
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In
diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelung.
7 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz
7.1Eine Haftung des Verlags auf
Schadens- oder
Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund
–
besteht nur, wenn der Schaden
- - durch schuldhafte Verletzung einer
vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks
gefährdenden Weise verursacht wurde oder
- - auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen ist.
7.2 Haftet der Verlag
gemäß vorstehender
Ziffer 6.1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht,
ohne daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen, so ist
die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen
Entstehen der Verlag bei Vertragsschluß aufgrund der ihm zu
diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen
mußte.
7.3 Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen bzw.
–ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter
Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit, für
Haftungsansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der Verlag
einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.4 Ansprüche auf
Schadensersatz von Unternehmern
verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des
Verlags sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen sowie
für
Ansprüche auf Schadensersatz von Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Verjährungsregelungen.
7.5 Soweit die Haftung des Verlags
nach den
vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt
dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8 Preisbindung
Der Besteller verpflichtet sich bei dem Verkauf an
Endabnehmer
ausdrücklich zur Einhaltung des für den jeweiligen
Endabnehmer festgesetzten Ladenpreises, soweit für den
jeweiligen
Verkaufsvorgang eine gesetzliche Preisbindung besteht. Der
Zwischenbuchhandel verpflichtet sinngemäß seine
Abnehmer.
9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung
des Rechnungsbetrages Eigentum des Verlags. Ist der Besteller Kaufmann,
so bleibt die gelieferte Ware außerdem bis zur
vollständigen
Zahlung aller sonstigen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Verlag
entstandenen Forderungen aus Lieferungen sowie eines sich aus einem
Kontokorrentverhältnis ergebenden Guthabens (§ 355
HGB)
Eigentum des Verlags. Eingereichte Schecks und Wechsel werden
erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit ihrer
Einlösung als Zahlung.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Für Lieferungen an Kaufleute gilt ferner:
9.1 Der Besteller ist im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden
Ware und zum Einzug des Erlöses, nicht jedoch zur
Verpfändung
oder anderweitigen Sicherungsübereignung berechtigt. Ein
Widerruf
dieser Ermächtigung ist nur im Falle des Zahlungsverzuges
zulässig. Die Ermächtigung endet in jedem Fall
automatisch,
wenn über das Vermögen des Bestellers die
Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragt wird. Eine Pfändung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder an den Verlag abgetretenen
Forderungen ist dem Verlag sofort mitzuteilen.
9.2 Der Besteller tritt hiermit im
voraus alle aus
einem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
entstehenden Forderungen in voller Höhe sowie etwaige
sonstigen
Ansprüche sicherungshalber an den Verlag ab. Der Verlag nimmt
diese Abtretung an. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen
solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verlag keine andere Anweisung
gibt. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller die Zahlung
fälliger Verbindlichkeiten an den Verlag einstellt oder
über
das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragt wird.
9.3 Übersteigt der Wert der
nach dieser
Vereinbarung gewählten Sicherungsrechte die noch offenen
Forderungen des Verlages um mehr als 10 %, so ist der Verlag auf
Verlangen des Bestellers verpflichtet, diesem den darüber
hinaus
gehenden Teil zurück zu übertragen, wobei nur solche
Lieferungen freigegeben werden, die voll bezahlt sind.
9.4 Nimmt der Besteller Forderungen
aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit
einem
Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach
erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der
jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser
seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit
Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende
Schlußsaldo als anteilsmäßig abgetreten,
und zwar bis
zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch
beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem
Besteller bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so
gilt
der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als
Sicherheit für die anteiligen Saldoforderungen des Verlages.
9.5 Bezahlt der Besteller seine
offenen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Verlag nicht, ist der Verlag
berechtigt, nach Erklärung des Rücktritts nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die
in
seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren bzw. die Abtretung von
Herausgabe- und sonstigen Ansprüchen des Bestellers gegen
Dritte
zu fordern. In diesem Fall ist der Verlag ferner berechtigt, die
Forderungsabtretung den Schuldnern des Bestellers auf dessen Kosten
anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller ist
verpflichtet, dem Verlag zu diesem Zweck Name und Anschrift des
jeweiligen Schuldners sowie die jeweilige Forderungshöhe
bekannt
zu geben.
9.6 Alle unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren sind
vom Besteller pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Feuchtigkeit und
Beschädigung zu schützen und auf Kosten des
Bestellers gegen
Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Ersatzansprüche
gegen
die Versicherungen werden hiermit bereits jetzt an den Verlag
abgetreten. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.
10 Remissionen
Remissionen, die aufgrund eines dem Besteller
gewährten
Remissionsrechts zurückgeschickt werden, werden zu den dem
Besteller berechneten Preisen gutgeschrieben, sofern sie termingerecht
und auf Kosten des Bestellers angeliefert werden, auf der
Rücksendungsrechnung Datum und Nr. der Lieferrechnung
angegeben
sind und die Bücher originalverpackt sind und sich in
einwandfreiem verkaufsfähigem Zustand befinden. Remissionen,
die
nicht originalverpackt, die nicht in verkaufsfähigem Zustand
eintreffen und / oder für die keine Remissionsberechtigung
besteht, werden unfrei an den Absender zurückgeschickt. Alle
Remissionen sind an den Verlag zu senden.
11 Defektexemplare
Verheftete, verdruckte und sonstige vom Verlag
zurückzunehmende Defektexemplare werden unter Erstattung der
Portokosten umgetauscht. Bei Büchern mit einem Ladenpreis von
bis
zu € 24,90 ist die vereinfachte Form der körperlosen
Remission gemäß dem Merkblatt des
Börsenvereins
möglich.
12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort
für Forderungen des Verlages gegenüber dem Besteller
ist der
Sitz des Verlages. Ist der Besteller Kaufmann, so wird als
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages
vereinbart.
Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer
Klageerhebung nicht bekannt ist. Für den Fall der Abtretung
von
Forderungen des Verlages an die Verleger-Inkasso-Stelle in Hamburg wird
statt dem Sitz des Verlages Hamburg als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
13 Schriftformerfordernis
Abweichungen von diesen Lieferbedingungen
bedürfen der
Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: November 2004
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